E-Rezept ab 1.1.2024
Liebe Patientinnen, liebe Patienten!
Ab 1.1.2024 dürfen wir apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzliche Versicherte nur noch digital als e-Rezept (elektronisches Rezept) verordnen.
Einlösen können Sie das e-Rezept vorzugsweise mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (NFC Chip erforderlich), mit der e-Rezept App oder auch per QR Code auf Papier.
Die Digitalisierung ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings müssen die Arbeitsabläufe in unserer Praxis erst angepasst und routiniert werde. Vorerst bedeutet das einen weiteren Mehraufwand an Zeit und keine Erleichterung. Haben Sie bitte Verständnis, wenn es anfangs zu Verzögerungen Ihrer angeforderten Folgerezepte kommt.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass ab 1.1.2024 die Gesundheitskarte für das jeweils aktuelle Quartal in der Praxis vorgelegt sein muss. Erst dann können z.B. über das Servicetelefon angeforderte Rezepte bearbeitet werden und kann das Ausstellen eines e-Rezeptes erfolgen!
Bleiben Sie gesund!
Ihre Hausarztpraxis
Dr. med.univ. Renate Lorbach